Die Tesciowie
PL 2020
81 min 25 sek
MAGNETES PICTURES IRELAND LTD, Dublin 12
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Tragikomödie über eine Hochzeitsfeier, deren Anlass in letzter Sekunde abgesagt wird: die Trauung findet nicht statt. Da alles schon bezahlt ist, beschließen die beiden Familien trotzdem zu feiern. Der Film enthält einige grotesken Situationen, bei denen es auch zu Handgreiflichkeiten kommt. In einzelnen Szenen kommt es zu Drogenkonsum und Sex sowie zu derber und sexualisierter Sprache. Diese Szenen sind aber stimmig in die Dramaturgie eingebunden und bewegen sich durchweg in einem Rahmen, der Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren nicht überfordert. Zuschauer*innen dieser Altersgruppe sind fähig, die Situationen als Teil einer überzeichneten Mischung aus Drama und Komödie zu betrachten und eine entsprechende Distanz zu wahren. Negative Vorbildwirkungen oder andere Beeinträchtigungen sind daher nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Jakub Michalczuk |
Darsteller: | Marcin Dorocinski, Maja Ostaszewska |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen