OPERATION PORTUGAL
F 2021
90 min 30 sek
One Filmverleih GmbH, Bonn
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Komödie über einen französischen, aus Marokko stammenden Polizisten, der undercover in der portugiesischen Gemeinschaft ermitteln soll – und daher gezwungen ist, sich in drei Tagen in einen glaubwürdigen Portugiesen zu verwandeln. Die Geschichte ist in heiterer Grundstimmung, bunten Farben und flottem Tempo inszeniert. Die Figuren sind skurril und meist liebenswert gezeichnet, der Humor dabei teils slapstickartig und absurd. Kinder unter 12 Jahren können von einzelnen gewalthaltigen Momenten sowie der wiederholten Darstellung von rustikalen Mutproben überfordert werden. Da jedoch keine der Szenen drastisch ausfällt und die Mutproben kein Nachahmungspotenzial entfalten, sind bereits 12-Jährige in der Lage, diese Szenen in den Kontext einzuordnen und zu verarbeiten. Kindern ab 12 Jahren erschließen sich jederzeit die humorvolle Haltung und der überzeichnete Stil des Films. Eine Beeinträchtigung ist für sie daher nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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