Ivie wie Ivie
D 2021
116 min 43 sek
Weydemann Bros. GmbH, Köln
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das Drama erzählt von einer jungen Afrodeutschen, die erst nach dem Tod ihres gemeinsamen Vaters ihre Halbschwester kennenlernt. In der Auseinandersetzung mit ihr und ihrer Herkunft gerät ihr bisheriges Selbstbild ins Wanken. Die Geschichte über Identität, Erfahrungen mit Rassismus und die Suche nach einem eigenen Weg ist einfühlsam und ernst erzählt, weist aber auch viele leichte Momente und Humor auf. Die beiden Protagonistinnen eignen sich dabei für junge Zuschauer*innen als sympathische und starke Identifikationsfiguren. Zwar kann die teils vulgäre und diskriminierende Sprache Kinder unter 12 Jahren irritieren, doch bereits 12-Jährige sind aufgrund ihrer Medienerfahrung in der Lage, diese Aspekte den betreffenden Situationen zuzuordnen und ihre Bedeutung für den Kontext zu verstehen. Ihnen erschließen sich die Themen und Fragestellungen des Films, weshalb sie das Geschehen eigenständig reflektieren können. Eine Überforderung ist für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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