Bori
ROK 2018
110 min 4 sek
Sächsischer Kinder-und Jugendfilmdienst, Chemnitz
Bori
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Drama über ein elfjähriges Mädchen, das in ihrer gehörlosen Familie als einzige hören kann. Da sie sich durch diese besondere Situation fremd fühlt, setzt sie sich in den Kopf, ebenfalls das Gehör zu verlieren. Die Geschichte über die Sehnsucht nach Gemeinschaft und Nähe konzentriert sich auf die junge Protagonistin und ist einfühlsam erzählt. Für Irritationen bei Kindern im Vorschulalter kann die Darstellung von selbstschädigendem Verhalten sorgen, mit dem das Mädchen versucht, taub zu werden. Da diese Szenen jedoch gut in die Handlung eingebettet sind, können bereits 6-Jährige sie kritisch bewerten und sich distanzieren. Ihnen vermittelt sich bereits die Botschaft des Films, dass die Menschen, ob mit oder ohne Gehör, letztlich alle gleich sind. Darüber hinaus bieten die warmherzige Atmosphäre und die liebevolle Darstellung der Familie dieser Altersgruppe ausreichend Halt und Orientierung, sodass keine Beeinträchtigung zu befürchten ist.
FSK ab 6 freigegeben
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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