Glück
D 2019
92 min 37 sek
Salzgeber & Co. Medien GmbH, Berlin
Das Drama erzählt von der Liebesgeschichte zwischen zwei Sexarbeiterinnen. Die eine, über 40 und frustriert, arbeitet schon viele Jahre im Bordell, in dem die andere, Mitte 20 und selbstbewusst, neu anfängt. Zwischen den beiden entsteht eine zunächst skeptische, dann sehr leidenschaftliche Beziehung. Der Film konzentriert sich ganz auf die einfühlsam und differenziert gezeichneten Protagonistinnen, deren Lebenssituation realistisch dargestellt wird. In diesem Kontext der Sexarbeit, in dem Frauen als Objekte behandelt werden, können Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren von einigen, teils expliziten Sexszenen sowie Darstellungen von Bedrohung und Gewalt überfordert werden. 16-Jährige sind jedoch bereits in der Lage, diese Aspekte in den Kontext einzuordnen und das Geschehen eigenständig zu bewerten. Ihnen erschließt sich auch der Kontrast zwischen der käuflichen und der selbstgewählten Sexualität der Hauptfiguren. Eine Beeinträchtigung ist für diese Altersgruppe auszuschließen.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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