Erdmännchen und Mondrakete
ZA 2017
97 min 8 sek
Sächsischer Kinder-und Jugendfilmdienst, Chemnitz
Erdmännchen und Mondrakete
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Das Drama erzählt von einem Mädchen, dessen Familie angeblich unter einem todbringenden Fluch leidet. Beim Versuch, ihm zu entkommen, findet sie einen Verbündeten in einem gehörlosen Jungen, der Astronaut werden will. Der Film erzählt eine nachdenkliche Coming-of-Age-Geschichte mit einzelnen Fantasy-Elementen und konzentriert sich auf seine einfühlsam gezeichneten Hauptfiguren. Zwar können düstere Aspekte wie ein Selbstmord und die Frage, ob tatsächlich ein Fluch auf der Hauptfigur lasten könnte, Kinder unter 12 Jahren möglicherweise emotional überfordern, doch ältere sind bereits in der Lage, das Thema Aberglauben zu entschlüsseln und sich ausreichend zu distanzieren. Die behütete Umgebung der Protagonistin sowie deren nachvollziehbare persönliche Entwicklung geben 12-Jährigen genug Halt, um den Film ohne Überforderung zu verarbeiten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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