Der Pate, Epilog: Der Tod von Michael Corleone
USA 2020
165 min 9 sek
Universal Pictures Germany GmbH, Hamburg
Neu geschnittene Fassung des dritten Teils der "Der Pate"-Trilogie: Der gealterte Mafiapate Michael Corleone hat über Jahre versucht, seine Geschäfte aus der Illegalität zu führen. Durch einen Deal mit der katholischen Kirche will er die Ehrbarkeit seiner Familie untermauern. Doch Korruption und alte Feinde ziehen ihn erneut in einen Strudel aus Intrigen und Gewalt. Der Film enthält einige Gewaltszenen und Tötungen. Diese werden jedoch nicht reißerisch ausgespielt und sind schlüssig in die Dramaturgie der Geschichte eingebunden. Durch die opulent-altmodische, teils theatralisch anmutende Inszenierung fällt es Jugendlichen ab 16 Jahren zudem leicht, eine emotionale Distanz zu wahren. Eine negative Vorbildwirkung ist ebenfalls nicht zu befürchten, da Zuschauende ab 16 Jahren fähig sind, die ambivalenten Darstellungen von Kriminalität, Mafia und Blutrache im Kontext der Geschichte zu sehen und angemessen zu hinterfragen.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Francis Ford Coppola |
Drehbuch: | Mario Puzo, Francis Ford Coppola |
Kamera: | Gordon Willis |
Darsteller: | Talia Shire, Diane Keaton, Al Pacino, Andy Garcia |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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