Schlaf
D 2020
101 min 15 sek
Salzgeber & Co. Medien GmbH, Berlin
Psychothriller über eine junge Frau, deren Mutter von furchtbaren Albträumen geplagt wird. Nun versucht die Tochter, den Ursachen auf den Grund zu gehen. Dazu sucht sie ein real existierendes Waldhotel auf, das in den Träumen vorkam. Der Film hat über weite Strecken eine unterkühlte und latent bedrohliche Grundstimmung. Es gibt zahlreiche Szenen mit düsteren Visionen, die von Leichenbildern und Gewaltausbrüchen bis hin zu sexuellen Abgründen reichen. Dabei wird jedoch weitgehend auf detaillierte oder gar verherrlichende Gewalt- oder Tötungsdarstellungen verzichtet, im Gegenteil: Gewalt wird stets als abstoßend inszeniert. Jugendliche ab 16 Jahren sind auf Grund ihres Entwicklungsstands und ihrer Medienerfahrung in der Lage, die Szenen in den Kontext der alptraumhaften Gesamthandlung einzuordnen und zu verarbeiten. Die sehr konstruierte und in sich geschlossenen Handlung erleichtert es zudem, eine emotionale Distanz zu wahren. Überforderungen oder nachhaltige Ängstigungen lassen sich daher bei Zuschauern ab 16 Jahren ausschließen.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Michael Venus |
Drehbuch: | Michael Venus |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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