Blumhouses Der Hexenclub
USA 2020
94 min 56 sek
Sony Pictures Entertainment Deutschland GmbH; Kino-5029, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Mischung aus Fantasy- und Horrorfilm über ein Mädchen, das mit ihrer Mutter in eine andere Stadt zieht. Anschluss findet sie dort bei drei Freundinnen, die einen Hexenzirkel bilden. Doch die schwarze Magie fordert sehr bald ihren Preis. Im Gewand des Übersinnlichen erzählt der Film von jugendaffinen Themen wie Identitätssuche, Freundschaft und Liebe sowie Geschlechterrollen. Dabei weist das Figurenensemble eine klare Unterscheidung von Gut und Böse auf, insbesondere der Stiefvater als gewalttätiger Macho bildet einen Gegenpol zu den Freundinnen. Einige dramatische und unheimliche Szenen über die Macht der Magie, die Thematisierung von Sex und die teils vulgäre Sprache können Kinder unter 12 Jahren überfordern. 12-Jährige sind aber bereits in der Lage, diese Aspekte in den Kontext einzuordnen und sich ausreichend zu distanzieren. Ihnen gibt die starke und an dem Geschehen wachsende Protagonistin als Identifikationsfigur ausreichend Halt, um die Handlung eigenständig zu bewerten und zu verarbeiten. Eine Beeinträchtigung ist für 12-Jährige nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Zoe Lister Jones |
Drehbuch: | Zoe Lister Jones |
Darsteller: | Michelle Monaghan, Cailee Spaeny, Gideon Adlon |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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