Zombi Child
F 2019
102 min 59 sek
Grandfilm GmbH, Nürnberg
Mischung aus Mystery- und Coming-of-Age-Drama über eine Schülerin an einem französischen Elite-Internat, die Liebeskummer hat und sich vom Vodoo-Ritual einer aus Haiti stammenden Freundin Hilfe verspricht. Dabei wird sie von einem Dämon befallen. Parallel wird die Geschichte des haitianischen Großvaters der Freundin erzählt, der 50 Jahre zuvor lebendig begraben wurde und als Zombie zurückkehrte. Der Film ist zwar in einem realistischen Stil inszeniert, dennoch bleiben die Geschehnisse für Jugendliche ab 16 Jahren stets als fiktive Gruselgeschichte durchschaubar, sodass diese Altersgruppe eine emotionale Distanz wahren kann. Es gibt mehrere unheimliche Szenen mit vereinzelten Schreckbildern sowie eine drastischere Gewaltszene. Diese Szenen können von Zuschauenden ab 16 Jahren jedoch in den Gesamtkontext eingeordnet werden, sodass diese Altersgruppe nicht nachhaltig ängstigt oder überfordert wird.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Bertrand Bonello |
Drehbuch: | Bertrand Bonello |
Darsteller: | Louise Labeque |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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