PENINSULA
ROK 2020
115 min 49 sek
Splendid Film GmbH, Köln
Fortsetzung des Zombiefilms "Train to Busan": Das Zombie-Virus hat sich inzwischen in ganz Südkorea ausgebreitet. Ein junger Soldat, der sich nach Hongkong retten konnte, erhält von einer zwielichtigen Organisation den Auftrag, dorthin zurückzukehren, um 20 Millionen Dollar aus einem verlassenen Geldtransport zu holen. Der Film ist von einer Atmosphäre ständiger Bedrohung geprägt. Er enthält zahlreiche Schreckmomente sowie eine Reihe teils drastischer Gewalt- und Verletzungsszenen, bei denen Zombies und Menschen getötet werden. Jugendliche ab 16 Jahren sind auf Grund ihres Entwicklungsstands und ihrer Medienerfahrung problemlos fähig, diese Szenen als Elemente eines realitätsfernen Horrorfilms zu betrachten und sie entsprechend zu verarbeiten. Zudem werden die Gewaltszenen nicht reißerisch ausgespielt, sodass auch eine verrohende Wirkung nicht zu befürchten steht.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Sang-ho Yeon |
Darsteller: | Dong-won Gang, Jung-hyun Lee |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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