Eine Frau mit berauschenden Talenten
F 2020-0
106 min 0 sek
Neue Visionen Filmverleih GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Komödie über eine Dolmetscherin, die für das Drogendezernat der Pariser Polizei arbeitet, eines Tages jedoch die Seiten wechselt: Sie bringt eine große Menge Cannabis in ihren Besitz und führt als geheimnisvolle Dealerin ihre Kollegen hinters Licht. Der Film konzentriert sich auf seine raffinierte Protagonistin und ist mit vielen typischen Genre-Elementen, wie Situationskomik und Dialogwitz, erzählt. Einzelne dramatische Situationen, kurze bedrohliche und gewalthaltige Szenen sowie die teils vulgäre, beleidigende Sprache können Kinder unter 12 Jahren überfordern. Doch 12-Jährige sind bereits in der Lage, diese Aspekte in den Kontext von Story und Milieu einzuordnen und sich zu distanzieren. Ihnen erschließt sich zudem die humorvolle Haltung des Films, sodass sie das Geschehen und auch die Hauptfigur kritisch hinterfragen können. Von einer überfordernden oder desorientierenden Wirkung ist nicht auszugehen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Jean-Paul Salomé |
Darsteller: | Isabelle Huppert, Hippolyte Girardot, Farida Ouchani |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen