IN BERLIN WÄCHST KEIN ORANGENBAUM
D 2020
94 min 15 sek
Port au Prince Pictures GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über einen alternden Gangster, der nach 15 Jahren aus dem Gefängnis kommt und seinen Anteil aus einem Überfall einfordern will. Unerwartet lernt er seine Tochter kennen, von deren Existenz er nichts wusste. Die Geschichte entwickelt sich ruhig, immer wieder lockert Humor das Geschehen auf. Die Gangsterfilm-Elemente zeigen eine klare Unterscheidung von Gut und Böse, insbesondere der Protagonist erlebt – nicht zuletzt durch die Verbindung zu seiner Tochter – eine positive Entwicklung. Die milieubedingt teils vulgäre Sprache, die Darstellung von (im Film kritisch bewertetem) Alkohol- und Drogenkonsum der Tochter und einzelne gewalthaltige Szenen können Kinder im Grundschulalter überfordern. 12-jährige und ältere können diese Aspekte aber bereits dem dargestellten Milieu zuordnen und sich distanzieren. Ihnen bietet die moralische Seite der Geschichte einen Ansatz zu eigener Reflexion. Eine Beeinträchtigung ist nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Kida Ramadan |
Darsteller: | Kida Ramadan, Emma Drogunova, Anna Schudt |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen