BINTI - ES GIBT MICH!
B 2019
85 min 46 sek
Sächsischer Kinder-und Jugendfilmdienst, Chemnitz
Der Kinderfilm erzählt von der Freundschaft zwischen einem 12-jährigen Mädchen aus dem Kongo, das mit ihrem Vater illegal in Belgien lebt, und einem 11-jährigen Jungen, dessen Eltern geschieden sind. Um ihre Probleme zu lösen, beschließen die beiden, ihre Eltern zu verkuppeln. Der Film ist ruhig und einfühlsam erzählt, die beiden kindlichen Protagonisten eignen sich als starke Identifikationsfiguren für junge Zuschauer. Lediglich einzelne bedrohliche Momente und die Darstellung einer Verletzung können Kinder im Vorschulalter überfordern. Doch schon 6-Jährige sind in der Lage, diese Aspekte im Kontext der Handlung zu verarbeiten. Die ansonsten durchweg kindgerechte und harmonische Gestaltung des Films sowie die Betonung positiver Werte wie Zusammenhalt und Selbstvertrauen geben Kindern im Schulalter jederzeit ausreichend Halt, den Film ohne Überforderung zu verarbeiten.
FSK ab 6 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Frederike Migom |
Darsteller: | Bebel Tshiani Baloji |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen