KISS ME KOSHER
D 2020
105 min 43 sek
X Verleih AG, Berlin
KISS ME KOSHER
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Die Komödie handelt von der Liebe zwischen einer Deutschen und einer Israelin. Als die beiden in Israel heiraten wollen, führt das zu einigen Missverständnissen und Turbulenzen, denn die Großmutter der Israelin ist strikt gegen die Heirat und die Eltern der Deutschen stellen sich höchst ungeschickt an. Der Film konzentriert sich auf seine sympathischen Figuren sowie die humorvollen Dialoge und verhandelt so liebevoll Klischees und Fallstricke im Umgang der beiden Nationalitäten miteinander. Dabei können lediglich die teils vulgäre Sprache mit Beleidigungen sowie die beiläufige, unkommentierte Darstellung von Drogenkonsum Kinder unter 12 Jahren irritieren und überfordern. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind auf der Basis ihrer Entwicklung bereits in der Lage, das gezeigte Verhalten im Kontext der Handlung zu verstehen und eigenständig zu bewerten. Der freundliche Humor und die versöhnliche Grundhaltung des Films sorgen dafür, dass diese Altersgruppe ihn ohne Beeinträchtigung verarbeiten kann.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Shirel Peleg |
Darsteller: | Moran Rosenblatt, Luise Wolfram, Bernhard Schütz |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen