Der flüssige Spiegel
F 2019
106 min 30 sek
Film Kino Text Jürgen Lütz e.K., Bonn
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Romantisches Liebesdrama über einen jungen Geist, der auf den Straßen von Paris die letzten Erinnerungen todgeweihter Menschen sammelt, bevor er sie ins Jenseits geleitet. Als er dabei eines Tages auf eine frühere Liebe trifft, erwachen seine Gefühle zu neuem Leben. Der Film ist ruhig inszeniert und hat eine teilweise surreale Atmosphäre. Es gibt vereinzelt Sexszenen mit Nacktdarstellungen. Diese Szenen wirken jedoch nicht reißerisch und sind schlüssig in die romantische Fantasy-Geschichte eingebunden. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind auf Grund ihres Entwicklungsstands in der Lage, diese Szenen im Kontext der Gesamthandlung zu betrachten und angemessen zu verarbeiten. Durch die irreal wirkende Ästhetik und die überweltliche Atmosphäre fällt es ihnen zudem leicht, eine emotionale Distanz zu wahren. Eine überfordernde Wirkung lässt sich daher bei Zuschauenden ab 12 Jahren ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Stéphane Batut |
Darsteller: | Judith Chemla, Thimotée Robart, Djolof Mbengue |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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