Schwarze Milch
MNG 2020
91 min 38 sek
Alpenrepublik GmbH, München
Schwarze Milch
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Drama über eine in Deutschland aufgewachsene Mongolin namens Wessi, die nach Jahren ihre Schwester in der Mongolei besucht. Damit treffen auch zwei höchst unterschiedliche Kulturen aufeinander. Die emanzipierte Wessi verändert sich, aber sie verändert auch die traditionelle Nomadengemeinschaft. Der Film ist ruhig inszeniert und wirkt stellenweise dokumentarisch. Vereinzelt gibt es emotional intensive Szenen, so sind zum Beispiel (reale) Schlachtungen von Tieren zu sehen. Auch die patriarchalischen Machtverhältnisse in der Nomadengemeinschaft werden deutlich thematisiert, gipfelnd in einer Vergewaltigung. Für Jugendliche ab 12 Jahren stellt diese Szene momentweise eine emotionale Herausforderung dar, von einer Überforderung ist jedoch nicht auszugehen. Diese Altersgruppe ist in der Lage, die Szene in den gesellschaftskritischen Handlungskontext einzuordnen und emotional zu verarbeiten. Zudem ist die Vergewaltigung klar negativ dargestellt. Auch sonst wird die männliche Dominanz hinterfragt und kritisiert – und schrittweise verändert. Eine überfordernde oder desorientierende Wirkung kann daher bei Jugendlichen ab 12 Jahren ausgeschlossen werden.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Uisenma Borchu |
Drehbuch: | Uisenma Borchu |
Darsteller: | Uisenma Borchu, Franz Rogowski |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen