Marie Curie - Elemente des Lebens
GB/F 2019
110 min 3 sek
STUDIOCANAL GmbH, Berlin
Marie Curie - Elemente des Lebens
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Biografisches Drama über das Leben und Wirken der Wissenschaftlerin Marie Curie. Überwiegend in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts spielend, weist die Erzählung ebenso einige Rück- sowie Vorblenden auf. Der Film thematisiert dabei unterschiedlichste Aspekte von Curies Privatleben und beruflicher Laufbahn in einem Wechsel aus ruhigen, dialogzentrierten Passagen sowie dramatischen Szenen und beleuchtet auch die Auswirkungen ihrer Forschung. Im Kontext der komplexen Erzählweise können einige düstere Szenen, die beispielsweise auf den Ersten Weltkrieg, Hiroshima oder Tschernobyl verweisen, Kinder unter 12 Jahren ängstigen. 12-Jährige sind aber in der Lage, die Zusammenhänge der verschiedenen Filmebenen zu verstehen und das Gesehene zu reflektieren. Ihnen erschließt sich zudem das persönliche Engagement Marie Curies sowie die humanistische Grundhaltung des Films. Eine Beeinträchtigung ist daher für diese Altersgruppe auszuschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Marjane Satrapi |
Drehbuch: | Jack Thorne |
Darsteller: | Rosamund Pike, Sam Riley, Aneurin Barnard |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen