HARRIET - DER WEG IN DIE FREIHEIT
USA 2020
125 min 35 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das historische Drama erzählt auf Tatsachen basierend die Geschichte der Harriet Tubman, die im 19. Jahrhundert der Sklaverei entfloh und zur Befreierin vieler weiterer afroamerikanischer Sklaven wurde. Der Film ist ruhig und einfühlsam erzählt und konzentriert sich auf seine starke, charismatische Protagonistin. Mit emotionaler Musik und großen Landschaftsaufnahmen zeichnet er ein glaubhaftes Bild der Zeit und der Unmenschlichkeit der Sklaverei. Die latente Bedrohung und einzelne Darstellungen von körperlichen Misshandlungen und weiteren Gewaltakten sowie die teils entwürdigende Sprache können Kinder unter 12 Jahren überfordern. 12-jährige sind aber in der Lage, diese Aspekte dem historischen Kontext zuzuordnen und sich zu distanzieren. Ihnen bieten die ruhigen Passagen, die humanistische Botschaft und der letztlich hoffnungsvolle Ton des Films ausreichend Entlastung, sodass sie ihn ohne Beeinträchtigung verarbeiten können.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Kasi Lemmons |
Drehbuch: | Gregory Allen Howard |
Darsteller: | Cynthia Erivo |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen