Suicide Tourist
DK/D/N 2019
90 min 2 sek
DCM Film Distribution GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Die Mischung aus Drama und Thriller erzählt von einem an einem Hirntumor erkrankten Mann, der im abgelegenen Luxushotel einer Organisation für Sterbehilfe seinem Leben ein Ende setzen will. Dort wird er jedoch mit dunklen Geheimnissen konfrontiert. Der Film ist überwiegend ruhig inszeniert und konzentriert sich in der ersten Hälfte auf die Vorgeschichte der Hauptfigur und Fragen des Umgangs mit Krankheit und Tod, bevor in der zweiten Hälfte immer mehr Mystery-Elemente in den Vordergrund treten. Vor dem Hintergrund der düster-mysteriösen Grundstimmung des Films können einige alptraumhafte Szenen Kinder unter 12 Jahren irritieren und ängstigen. Doch 12-Jährige sind bereits in der Lage, die Genremechanismen zu erkennen und sich ausreichend zu distanzieren. Da das Thema Suizid nicht affirmativ behandelt wird und der Film letztlich lebensbejahend argumentiert, kann diese Altersgruppe den Film ohne Überforderung verarbeiten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Jonas Alexander Arnby |
Drehbuch: | Rasmus Birch |
Darsteller: | Nikolaj Coster-Waldau, Tuva Novotny, Johanna Wokalek |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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