PAUSE
CY/GR 2018
96 min 14 sek
OLYMP Film UG haftungsbeschränkt , Köln
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über eine Frau, die eine lieblose Ehe führt und von ihrem tyrannischen Mann vernachlässigt wird. Als Resultat flüchtet sie sich immer mehr in eine Fantasiewelt, in der sie erotische Bedürfnisse auslebt und gegen ihren Mann aufbegehrt. Der Film ist sehr ruhig inszeniert und hat eine beklemmende Atmosphäre. Vereinzelt werden gewalttätige Situationen angedeutet, was bei Zuschauern ab 12 Jahren jedoch keine nachhaltige Wirkung entfaltet. Zudem erweisen diese Szenen sich mitunter als Fantasie. Jugendliche Zuschauer ab 12 Jahren sind aufgrund ihrer psychosozialen Entwicklung in der Lage, diese kurzen Szenen in den Kontext der Geschichte einzuordnen und angemessen zu verarbeiten. Negative Wirkungen lassen sich ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Tonia Mishiali |
Darsteller: | Popi Avraam, Andreas Vassiliou, Stela Fyrogeni |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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