Lotti oder der etwas andere Heimatfilm
D 2020
90 min 58 sek
Busch Media Group GmbH & Co. KG, Hagen
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Satirische Komödie über eine Pornodarstellerin, die zur Beisetzung ihrer Mutter in ihren kleinen Heimatort zurückkehrt. Dort will sie sich auch mit ihrer inzwischen erwachsenen Tochter versöhnen und muss zugleich die Begehrlichkeiten der männlichen Dorfbewohner abwehren. Der Film ist für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren klar als satirisch überspitzte Komödie erkennbar. Themen wie die Doppelmoral der Dorfbewohner und die angestrebte Versöhnung zwischen Mutter und Tochter sind für Zuschauende ab 12 Jahren ebenfalls leicht verständlich. Vereinzelt gibt es derb-sexualisierte Sprachbilder, die jedoch nicht verklärt werden und die Doppelmoral der Ortsbewohner unterstreichen. Eine desorientierende Wirkung oder anderweitig negative Wirkungen lassen sich daher ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Hans Günther Bücking |
Darsteller: | Marion Mitterhammer, Bruno Jonas, Thomas Rohmer |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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