Narziss und Goldmund
D 2019
118 min 21 sek
Sony Pictures Entertainment Deutschland GmbH; Kino-5029, Berlin
Narziss und Goldmund
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das Historiendrama erzählt von zwei Jungen im Mittelalter, die beide im Kloster aufwachsen und beste Freunde werden. Doch während der eine im frommen Klosterleben seine Bestimmung findet, zieht es den anderen hinaus in die weite Welt. Die Geschichte wird in Rückblenden erzählt und betont die Freundschaft der beiden Protagonisten trotz all ihrer Unterschiedlichkeit. Die Atmosphäre ist dabei häufig düster, auch Krieg und Pest werden thematisiert. So können gewalthaltige und dramatische Passagen sowie tragische Wendungen durch ihre emotionale Intensität Kinder unter 12 Jahren überfordern. 12-Jährige sind aber aufgrund ihrer Entwicklung und des alltagsfernen historischen Settings in der Lage, sich vom Geschehen zu distanzieren und sich mit den jugendaffinen Aspekten des Films wie Erwachsenwerden, Freundschaft und individuelle Sinnsuche auseinanderzusetzen. Für diese Altersgruppe stellen die Themen des Films zwar eine Herausforderung dar, überfordern sie aber nicht.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Stefan Ruzowitzky |
Drehbuch: | Stefan Ruzowitzky |
Darsteller: | Jannis Niewöhner, Sabin Tambrea, Henriette Confurius |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen