LADY BUSINESS
USA 2019
83 min 48 sek
Paramount Pictures Germany GmbH, Unterföhring
LADY BUSINESS
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Komödie über zwei Freundinnen, deren gemeinsame Kosmetikfirma in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Als sie eine zwielichtige Unternehmerin ins Boot holen, um die Firma zu retten, gerät durch deren Intrigen sogar ihre Freundschaft in Gefahr. Der Film ist mit vielen typischen Genreelementen erzählt, in farbenfroher und lebhafter Inszenierung, mit sympathischen Protagonistinnen und klarer Gut-Böse-Zeichnung. Einzelne dramatische Szenen, der so häufige wie beiläufige Konsum weicher Drogen sowie die teils vulgäre, sexualisierte Sprache können Kinder unter 12 Jahren irritieren und überfordern. 12-Jährige sind aber auf der Basis ihrer bereits gesammelten Medienerfahrung in der Lage, diese Aspekte den Figuren und Situationen zuzuordnen und sich ausreichend zu distanzieren. Ihnen erschließt sich die ironische Haltung des Films ebenso wie seine Betonung von Werten wie Freundschaft und Zusammenhalt, weshalb für diese Altersgruppe keine Überforderung anzunehmen ist.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Miguel Arteta |
Darsteller: | Rose Byrne, Tiffany Haddish, Salma Hayek |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen