BABA YAGA
RUS 2020
97 min 10 sek
Capelight Pictures OHG, Ahrensfelde
Horrorfilm über eine junge Familie, die eine neue Wohnung am Stadtrand bezieht. Bald bemerkt der ältere Sohn, dass sich das Kindermädchen merkwürdig verhält. Doch die Eltern glauben ihm nicht. Tatsächlich steckt hinter dem Kindermädchen ein uralter Dämon, der es auf das Baby der Familie abgesehen hat. Als das Baby verschwindet, begibt der Sohn sich auf die Suche nach seinem Geschwisterchen. Jugendliche ab 16 Jahren können den Film als märchenhaften, realitätsfernen Horrorfilm erkennen und eine emotionale Distanz zu den Geschehnissen wahren. Die zahlreichen gruseligen und bedrohlichen Szenen wirken auf diese Altersgruppe nicht überfordernd. Zudem werden vereinzelte Gewaltszenen nicht reißerisch ausgespielt. Auch die familiären Konflikte können Zuschauende ab 16 Jahren angemessen hinterfragen und in den Kontext der Gruselgeschichte einordnen. Überforderungen oder nachhaltige Ängstigungen sind nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Swjatoslaw Podgajewski |
Darsteller: | Swetlana Ustinowa, Alexei Rosin |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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