Brahms: The Boy 2
USA 2020
86 min 26 sek
Capelight Pictures OHG, Ahrensfelde
Brahms: The Boy 2
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Der Horrorfilm erzählt von einem durch einen Überfall traumatisierten Jungen, der mit seinen Eltern aufs Land zieht und dort eine starke Verbindung zu einer lebensechten Puppe aufbaut, welche aber zunehmend unheilvoll auf ihn wirkt. Der Film ist mit klassischen Genremustern und Stilmitteln erzählt und baut seine Spannung langsam sowie vor allem psychologisch auf, bevor gegen Ende die Situation eskaliert. Die bedrohliche Atmosphäre und einzelne Gewaltmomente können dabei Kinder und Jugendliche unter 16 überfordern. Zudem eignet sich der junge Protagonist als Identifikationsfigur und die permanente Bedrohung lässt kaum Entlastungsmomente zu. 16-Jährige sind aber aufgrund ihrer Medienerfahrung in der Lage, die Genremuster zu erkennen. So können sie sich ausreichend distanzieren und die im Film dargestellten Traumata und familiären Konflikte eigenständig reflektieren. Eine Beeinträchtigung ist für sie nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | William Brent Bell |
Drehbuch: | William Brent Bell |
Darsteller: | Katie Holmes, Ralph Ineson |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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