COMA
RUS 2019
111 min 0 sek
Capelight Pictures OHG, Ahrensfelde
COMA
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Science-Fiction-Film über einen Architekten, der sich nach einem Unfall in einer surrealen Parallelwelt wiederfindet, in der die physikalischen Gesetze der realen Welt außer Kraft gesetzt sind. Diese Parallelwelt besteht aus den Erinnerungen aller Koma-Patienten und wird von mörderischen Wesen beherrscht. Gemeinsam mit einer Gruppe von Widerstandskämpfern begibt der Protagonist sich auf die Suche nach einem Ausgang. Der Film ist für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren leicht als vollkommen realitätsferne Science-Fiction erkennbar. Es gibt zwar einige Kampf- und Bedrohungsszenen, doch diese wirken surreal verfremdet und enthalten keine Gewalthandlungen, die Zuschauende ab 12 Jahren ängstigen können. Zudem überwiegt insgesamt eine ruhige Erzählweise, sodass Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren genug Gelegenheit zur Entlastung bekommen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Nikita Argunov |
Darsteller: | Lyubov Aksyonova, Milos Bikovic, Rinal Mukhametov |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen