Buñuel im Labyrinth der Schildkröten
D/NL/E 2019
80 min 26 sek
Arsenal Filmverleih GmbH, Tübingen
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Der Animationsfilm erzählt von der Entstehung des dritten Films von Luis Bunuel in einer ärmlichen Region Spaniens in den 1930er Jahren und taucht in die Gedanken- und Traumwelten des berühmten Surrealisten ein. Dabei vermischt er auf mehreren Zeitebenen Realität und Fiktion und streut auch echte Dokumentaraufnahmen Bunuels ein. Das widersprüchliche und komplexe Charakterbild der Hauptfigur und einzelne gewaltsame, auch drastische Momente aus Kindheitserinnerungen und Albträumen können Kinder unter 12 Jahren emotional überfordern und ängstigen, da die komplexe Erzählweise ihnen wenig Halt bietet und sie die surrealen Bilderwelten nicht entschlüsseln können. 12 -Jährige sind aber bereits in der Lage, diese Aspekte in den Kontext einzuordnen und die Erzählebenen zu unterscheiden. So können sie sich ausreichend vom Geschehen distanzieren und den Film ohne Beeinträchtigung verarbeiten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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