The Servant
RUS 2019
108 min 32 sek
Media Stock GmbH, Wiesbaden
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Komödie um einen zügellosen russischen Oligarchensohn, dessen Vater eine raffinierte Methode ausprobiert, um ihn zu läutern: Mit aufwendiger Inszenierung suggeriert er seinem Sohn, im Russland des 19 Jahrhunderts gelandet zu sein – als Leibeigener. Der Film wechselt in mal turbulenten, mal dialogreichen und ruhigeren Szenen zwischen Realität und Inszenierung. In diesem Rahmen werden einzelne Grausamkeiten und bedrohliche Situationen gezeigt, die Kinder unter 12 Jahren noch nicht als Teil der innerfilmischen Simulation entschlüsseln können, weshalb sie der Film emotional überfordern kann. Doch 12-jährige durchschauen bereits die Handlung und den Wechsel zwischen den verschiedenen Ebenen und können sich von der historisiert dargestellten Gewalt ausreichend distanzieren. Die Gefahr einer Ängstigung oder Desorientierung besteht für diese Altersgruppe nicht.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Klim Shypenko |
Darsteller: | Ivan Okhlobystin, Alexandra Bortic, Milos Bikovic |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen