Nome di Donna
D 2019
91 min 32 sek
Arsenal Filmverleih GmbH, Tübingen
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über eine junge Mutter, die in einem kirchlichen Pflegeheim arbeitet. Als sie vom Direktor des Heims sexuell belästigt wird, will sie den Fall publik machen. Doch obwohl auch ihre Kolleginnen betroffen sind, wird sie von diesen ausgegrenzt. Der Film behandelt sein ernstes Thema in einer realistischen Weise. Trotz der zunehmenden Spannung wird die Geschichte ruhig erzählt. Die sexuellen Übergriffe sind meist nur andeutungsweise zu sehen. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind auf Grund ihres Entwicklungsstands in der Lage, der Handlung zu folgen und auch die emotional intensiveren Szenen zu verarbeiten. Zudem arbeitet der Film mit einem klaren Gut-Böse-Schema, was eine Einordnung der Geschehnisse erleichtert. Im Mittelpunkt steht dabei eine starke Frau die bei ihrem Kampf für Gerechtigkeit nie alleine dasteht. Überforderungen sind daher bei Zuschauern ab 12 Jahren nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Marco Tullio-Giordano |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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