Dann schlaf auch du
F 2019
99 min 43 sek
STUDIOCANAL GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Psychodrama über eine Familie, die ein Kindermädchen engagiert, weil die Mutter wieder arbeiten gehen möchte. Sie finden eine scheinbar perfekte Kandidatin, ahnen jedoch nicht, dass es sich um eine zutiefst traumatisierte und einsame Frau handelt, die die Kinder vollkommen vereinnahmt. Als die Eltern dies bemerken, bahnt sich eine Tragödie an. Der ruhig inszenierte Film hat eine beklemmende Grundstimmung, da von dem netten Kindermädchen eine ungreifbare Bedrohung ausgeht. Gewalt wird jedoch nicht gezeigt. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind auf Grund ihres Entwicklungsstands fähig, die dramaturgischen Zusammenhänge zu verstehen und die Geschehnisse einzuordnen. Zuschauende ab diesem Alter sind auch in der Lage, eine emotionale Distanz zu wahren. Überforderungen sind daher nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Lucie Borleteau |
Darsteller: | Leila Bekhti, Karin Viard |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen