Der Leuchtturm
USA 2019
109 min 17 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
Ende des 19. Jahrhunderts spielendes Mystery-Drama über zwei Leuchtturmwärter, die Dienst auf einer abgelegenen Felseninsel in Neuengland tun. Dabei verfallen sie zusehends dem Wahnsinn. Als die Ablösung wegen eines starken Sturms ausbleibt, spitzt sich die Situation dramatisch zu. Der Film hat eine beklemmende und zunehmend bedrohliche Atmosphäre. Die Dialoge sind teilweise vulgär, und am Ende kommt es zu mehreren Gewaltszenen. Jugendliche ab 16 Jahren sind in der Lage, die Geschehnisse als Teil einer irrealen und stellenweise übersinnlichen Gruselgeschichte zu erkennen. Zudem wirken einige Szenen grotesk humoristisch, was eine emotionale Distanzierung erleichtert. Auch die an Stummfilme erinnernde Schwarzweiß-Ästhetik des Films macht es Jugendlichen ab 16 Jahren leicht, sich von der Geschichte zu distanzieren. Überforderungen oder andere negative Wirkungen lassen sich daher ausschließen.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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