Hustlers
USA 2019
110 min 59 sek
Universum Film GmbH, München
Hustlers
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Mischung aus Gaunerkomödie und Gesellschaftssatire nach einem realen Fall: Nach dem Börsencrash im Jahr 2008 beschließen einige Stripperinnen in New York, sich an den Wall-Street-Brokern in ihrem Club zu rächen, indem sie sie mit K.O.-Tropfen betäuben und ihre Kreditkarten belasten. Bis eines der Opfer doch zur Polizei geht. Der Film ist temporeich und mit viel Humor inszeniert. Im Mittelpunkt stehen selbstbewusste, unabhängige Frauen mit einem großen Familiensinn. Die Sprache ist zuweilen sexualisiert, kann von Jugendlichen ab 12 Jahren aber in den Kontext des gezeigten Milieus eingeordnet werden. Das kriminelle Verhalten der Protagonistinnen wird zunächst zwar nicht kritisch dargestellt, da sie mit den Taten nur ihre Familien ernähren wollen. Doch am Ende steht die Erkenntnis, dass sich Verbrechen nicht auszahlt. Zuschauer ab 12 Jahren sind problemlos fähig, diese Ambivalenzen zu verstehen und kritisch zu hinterfragen, sodass eine desorientierende Vorbildwirkung nicht zu befürchten steht
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Lorene Scafaria |
Drehbuch: | Lorene Scafaria |
Darsteller: | Jennifer Lopez, Constance Wu, Julia Stiles |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen