Pferde Stehlen
N 2019
123 min 27 sek
MFA+ FilmDistribution e.K., Regensburg
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über einen trauernden Witwer, der aufs Land zieht, weil er die Einsamkeit sucht. Dort findet er aber einen Nachbar vor, der sich als alter Bekannter herausstellt – und mit dem ihn dramatische Ereignisse aus dem Jahr 1948 schicksalhaft verbinden. Die emotionale Geschichte ist ruhig und bedächtig, mit differenzierter Figurenzeichnung und einigen Rückblenden erzählt, die das Geschehen in der Jugendzeit enthüllen. Die Atmosphäre ist trotz schöner Bilder und Landschaften melancholisch sowie auch immer wieder bedrückend. Vor diesem Hintergrund entfalten einzelne dramatische und gewaltsame Ereignisse eine potenziell verstörende Wirkung auf Kinder unter 12 Jahren. Da die Inszenierung dieser Ereignisse jedoch zurückhaltend und gut in den Kontext eingebettet ist, und die dramatischen stets von ruhigen, entlastenden Passagen abgelöst werden, können sich 12-Jährige bereits ausreichend distanzieren und die Handlung reflektieren. Eine Beeinträchtigung ist für diese Altersgruppe auszuschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Hans Petter Moland |
Drehbuch: | Hans Petter Moland |
Darsteller: | Stellan Skarsgard, Tobias Santelmann |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen