My Zoe
F 2019
102 min 5 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über eine Genetikerin, die in einen Sorgerechtsstreit mit ihrem Ex-Mann um die gemeinsame Tochter verwickelt ist. Dann erleidet die Tochter einen verheerenden Hirnschlag – und die verzweifelte Mutter setzt alles daran, sie nicht loslassen zu müssen. Der Geschichte birgt komplexe emotionale wie ethische Fragestellungen, ist aber einfühlsam und auf die Figuren und Dialoge konzentriert erzählt. Darstellungen von heftigen Auseinandersetzungen und dramatischen Ereignissen können für unter 12-Jährige eine verstörende Wirkung entfalten, insbesondere, da sich ihnen manche Aspekte des Films noch nicht erschließen. 12-Jährige können auf der Basis ihrer Entwicklung und ihrer Medienerfahrung die Themen wie auch deren Inszenierungsweise verstehen und sich ausreichend distanzieren. Auch die Ambivalenz der Mutterfigur erschließt sich ihnen, sodass sie deren Verhalten kritisch bewerten können. So fordert der Film diese Altersgruppe zwar heraus, überfordert sie aber nicht.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Julie Delpy |
Drehbuch: | Julie Delpy |
Darsteller: | Julie Delpy, Richard Armitage, Daniel Brühl |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen