Gott existiert, ihr Name ist Petrunya
MK 2019
100 min 28 sek
jip film & verleih GbR, Frankfurt
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Gesellschaftskritisches Drama über eine Frau in Mazedonien, die am Dreikönigstag an einer Art religiösem Wettkampf teilnimmt, obwohl dies eigentlich den Männern vorbehalten ist. Sie geht als Siegerin daraus hervor, womit sie vor allem die Männer ihrer Kleinstadt gegen sich aufbringt. Bald wird aus dem Fall ein Kampf für Frauenrechte und gegen patriarchalische Strukturen. Zuschauer ab 12 Jahren können der Geschichte problemlos folgen und sind in der Lage, die Themen und Konflikte zu erkennen, einzuordnen und zu verarbeiten. Dies gilt auch für die schmerzhaften Konflikte der Hauptfigur mit ihrer Mutter, sowie für die bedrohlichen Situationen durch einen aggressiven Mob. Der Spielort in einem fremden Kulturkreis erleichtert es zudem, eine emotionale Distanz zu wahren. Beeinträchtigungen lassen sich daher bei Jugendlichen ab 12 Jahren ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Drehbuch: | Elma Tataragic |
Darsteller: | Labina Mitevska, Zorica Nusheva |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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