Das Wunder von Marseille
F 2019
108 min 8 sek
Tobis Film GmbH, Berlin
Das Wunder von Marseille
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Nach einer wahren Begebenheit erzählt der Film die Geschichte des späteren Schachweltmeisters Fahim Mohammad: Als Achtjähriger kommt er mit seinem Vater als Flüchtling aus Bangladesh nach Frankreich. Dort erkennt ein berühmter Schach-Trainer das Talent des Jungen, doch es droht die Ausweisung. Der Film ist ruhig und dialogorientiert inszeniert. Im Mittelpunkt stehen positive und sympathische Figuren. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind auf Grund ihres Entwicklungsstands in der Lage, die geschilderten Konflikte und Nöte zu verstehen und zu verarbeiten. Vereinzelt gibt es dramatische und emotional intensive Szenen, aber auch diese können von Zuschauenden ab 12 Jahren angemessen eingeordnet werden und bewegen sich in einem Rahmen, der sie nicht emotional überfordert. Darüber hinaus trägt das positive Ende zur Entlastung bei.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Pierre-Francois Martin-Laval |
Drehbuch: | Pierre-Francois Martin-Laval |
Darsteller: | Gérard Depardieu, Isabelle Nanty |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen