Im Niemandsland
D 2019
92 min 20 sek
ImFilm, Hamburg
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über die Liebe zwischen einem Jungen aus der DDR und einem Mädchen aus der Bundesrepublik kurz nach dem Mauerfall, deren Beziehung unter dem Streit ihrer Eltern leidet – denn die einen leben im Haus, das den anderen einst enteignet wurde. Der Film erzählt seine Geschichte über die Wiedervereinigung mit viel Zeitkolorit, temporeich und mit Dialogwitz. Die beiden Protagonisten sind einfühlsam und differenziert gezeichnet. Zwar können mehrere dramatische Situationen wie etwa ein Autounfall oder körperliche Auseinandersetzungen Kinder unter 12 Jahren irritieren und emotional überfordern, doch 12-Jährige sind problemlos in der Lage, diese Aspekte in den Kontext der Geschichte einzuordnen. Auch das historische Setting ermöglicht ihnen die Distanzierung, während das positive und starke Liebespaar ihnen emotionalen Halt gibt. Eine Beeinträchtigung ist für 12-jährige nicht anzunehmen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Florian Aigner |
Drehbuch: | Florian Aigner |
Darsteller: | Andreas Döhler |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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