Happy Ending
DK 2018
95 min 20 sek
Camino Filmverleih GmbH, Stuttgart
Happy Ending
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Mischung aus Komödie und Beziehungsfilm über ein langjähriges Ehepaar, das in eine Krise gerät, als der Mann auch als Rentner nicht von der Arbeit lassen kann. Die beiden trennen sich und gehen eigene Wege – doch so leicht lässt sich eine 50-jährige Ehe nicht vergessen. Der Film ist ruhig inszeniert und hat eine heitere, lebensbejahende Grundstimmung. Im Mittelpunkt stehen sympathische Figuren und die Konflikte sind auch für Kinder leicht verständlich. Es gibt mehrere, relativ deutliche Sexszenen, bei denen zum Beispiel Viagra und Gleitgel zum Einsatz kommen. Allerdings sind Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren auf Grund ihres Entwicklungsstands sowie ihrer Lebens- und Medienerfahrung in der Lage, diese Szenen in den Kontext der Geschichte einzuordnen und sie emotional wie auch intellektuell zu verarbeiten. Eine überfordernde oder schamverletzende Wirkung lässt sich bei dieser Altersgruppe ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Hella Joof |
Drehbuch: | Mette Heeno |
Darsteller: | Birthe Neumann, Charlotte Sieling |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen