Fünf Dinge, die ich nicht verstehe
D 2018
71 min 0 sek
Filmgalerie 451 GmbH & Co. KG, Berlin
Drama über einen 15-Jährigen, der mit seinem alleinerziehenden Vater, Bruder und Großmutter auf einem Bauernhof aufwächst. Zuhause findet er wenig Aufmerksamkeit, und als er sich in seine beste Freundin verliebt, verunsichert ihn das zutiefst. Die Coming-of-Age-Geschichte ist ruhig erzählt und konzentriert sich auf die sensibel gezeichnete Hauptfigur sowie die bäuerliche Alltagsroutine. Trotz des jungen Alters des Protagonisten bietet der Film Kindern und Jugendlichen nur wenige Anknüpfungspunkte. Einzelne dramatische und bedrohliche Momente können zwar Kinder im Vorschulalter überfordern, doch schon 6-jährige sind in der Lage, diese Momente in den Kontext der Handlung einzuordnen und sich ausreichend zu distanzieren. Auch die melancholische Grundstimmung können sie verarbeiten, da der Film ihnen mit Naturbildern und der Ruhe und Zurückhaltung der Inszenierung genug Entlastung bietet. Eine Beeinträchtigung ist für Schulkinder nicht zu befürchten.
FSK ab 6 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Henning Beckhoff |
Darsteller: | Jerome Hirthammer, Peter Lohmeyer |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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