Zwingli - Der Reformator
2018
128 min 25 sek
W-film Distribution Stephan Winkler, Köln
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das Historiendrama spielt im Jahr 1519, als in Zürich Ulrich Zwingli auf den Plan tritt und der Machtpolitik der katholischen Kirche und dem strafenden Gottesbild ein Konzept von Nächstenliebe und Vergebung entgegensetzt, was bald dramatische Folgen hat. Der Film zeichnet ein eindringliches Bild der Epoche und ihrer Auseinandersetzungen und entfaltet trotz der überwiegend ruhigen Erzählweise mit vielen Dialogen eine teils intensive Spannung, die im Zusammenspiel mit düsteren Darstellungen der Pest und von Hinrichtungen Kinder unter 12 Jahren emotional überfordern kann. 12-Jährige sind aber auf der Basis ihrer Medienerfahrung in der Lage, mit diesen Aspekten umzugehen. Das historische Setting erleichtert ihnen die Distanzierung zum Geschehen und die positive Hauptfigur bietet Halt und Orientierung. Da auch Gewaltszenen eher zurückhaltend inszeniert sind, kann diese Altersgruppe den Film ohne Beeinträchtigung verarbeiten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Stefan Haupt |
Darsteller: | Anatole Taubman, Sarah Sophia Meyer |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen