Cinayet Süsü
TR 2019
111 min 38 sek
AF-Media GmbH, Berlin
Cinayet Süsü
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Krimikomödie über ein chaotisches Polizeiteam, das eine rätselhafte Mordserie aufklären soll, bei der die Toten stets künstlerisch drapiert aufgefunden werden. Der Film ist von einem überzeichneten und teils schwarzen Humor geprägt, bei dem die Unfähigkeit des Ermittler-Trios und die Verschrobenheit der Charaktere im Vordergrund steht. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind auf Grund ihres Entwicklungsstands und ihrer Medienkenntnisse in der Lage, den Film als skurrile Komödie zu verstehen, und auch leicht makabre Szenen (z.B. die Darstellung der Mordopfer) angemessen einzuordnen und zu verarbeiten. Auch die zum Teil sexualisierte und derbe Sprache kann von Zuschauern ab 12 Jahren in den überzogenen Kontext einer Komödie eingeordnet werden, sodass eine desorientierende Vorbildwirkung nicht zu befürchten steht.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Ali Atay |
Drehbuch: | Ali Atay |
Darsteller: | Ugur Yücel, Cengiz Bozkurt |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen