Nevrland
A 2019
88 min 28 sek
Salzgeber & Co. Medien GmbH, Berlin
Drama über einen 17-jährigen, der neben dem Studium in einem Schlachthof jobbt und immer wieder unter Panikattacken leidet. Als er in einem Erotikchat einen Künstler kennenlernt, führt dies zur Konfrontation mit seinen tiefsten Ängsten. Die überwiegend ruhig erzählte Coming-of-Age-Geschichte konzentriert sich auf den labilen Protagonisten. Die Visualisierung seiner Angst und insbesondere die Darstellung eines halluzinogenen Drogenrauschs mit zahlreichen bedrohlichen und belastenden Bildern mit sexuellen, gewalthaltigen und morbiden Motiven können Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren emotional überfordern, denn der Film bietet nur wenige entlastende Momente und kaum Orientierungsmöglichkeiten. 16-Jährige sind aber durch ihren Entwicklungsstand und ihre bereits gesammelte Medienerfahrung in der Lage, mit diesen Aspekten umzugehen. Sie können sich ausreichend von der Hauptfigur distanzieren und das Geschehen eigenständig bewerten. Eine Beeinträchtigung ist für sie nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Gregor Schmidinger |
Darsteller: | Josef Hader, Paul Forman |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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