7. Kogustaki Mucize
TR 2019
132 min 3 sek
Kinostar Filmverleih GmbH, Stuttgart
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Im Jahr 1983 während der Militärdiktatur wird in einem türkischen Dorf am Meer ein geistig behinderter junger Mann als Kindsmörder angeklagt und zum Tode verurteilt. Doch die Mitinsassen seiner Gemeinschaftszelle begreifen schnell, dass er unschuldig ist und versuchen alles, um ihn vor dem Strang zu bewahren. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind problemlos fähig, der Geschichte des Dramas zu folgen und die Kritik an der Todesstrafe sowie die anderen, positiven Aussagen des Films (Empathie, Menschlichkeit, Freundschaft und Solidarität mit Schwächeren) zu verstehen. Vereinzelt gibt es emotional intensive Gewaltszenen (z.B. zwei Exekutionen), aber auch diese können von Zuschauenden ab 12 Jahren in den Kontext der Geschichte eingeordnet und ohne Überforderung verarbeitet werden.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Mehmet Ada Öztekin |
Drehbuch: | Kubilay Tat |
Darsteller: | Aras Bulut Iynemli, Celile Toyon |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen