Joker
USA 2019
122 min 2 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Joker
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Thrillerdrama über einen Außenseiter, der als Comedian scheitert und aufgrund seines oft unkontrollierbaren Lachens immer wieder verhöhnt wird. Als die Demütigungen zu viel werden, reagiert er mit Gewalt und wird zum berüchtigten "Joker". Der Film zeichnet die Charakterstudie eines Mannes, der eigentlich eine tragische Figur ist, aber zum Täter wird und damit obendrein zu einem dunklen Massenidol. Die Inszenierung zeigt diesen Werdegang in weitgehend realistischer Manier, mit düsteren Bildern, einigen Rückblenden und stets auf die abgründige Hauptfigur konzentriert. Dabei können drastische Gewaltmomente sowie die moralisch-emotionale Ambivalenz des Geschehens Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren überfordern und auch eine desorientierende Wirkung entfalten. Doch 16-Jährige sind aufgrund ihrer Entwicklung und Medienerfahrung in der Lage, sich ausreichend von diesen Aspekten zu distanzieren und die Themen und Widersprüche der Handlung eigenständig zu reflektieren. So ist für diese Altersgruppe weder eine Ängstigung noch eine sozialethisch desorientierende Wirkung zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Todd Phillips |
Drehbuch: | Todd Phillips |
Darsteller: | Joaquin Phoenix, Frances Conroy |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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