Der Glanz der Unsichtbaren
F 2018
102 min 22 sek
Piffl Medien GmbH, Berlin
Der Glanz der Unsichtbaren
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Tragikomödie über Sozialarbeiterinnen, deren Tageszentrum für obdachlose Frauen geschlossen werden soll – woraufhin sie alles dafür tun, die Frauen auf ein geregeltes Leben vorzubereiten und ihnen neues Selbstwertgefühl zu vermitteln. Die Geschichte ist episodisch aufgebaut und überwiegend ruhig und humorvoll erzählt. Einfühlsam stellt der Film das Engagement der Frauen heraus und beleuchtet dabei auch die schweren Schicksale der Obdachlosen. Dabei können zwar Kinder im Vorschulalter von einigen dramatischen und verzweifelten Momenten emotional überfordert werden, doch schon 6-Jährige sind in der Lage, diese Aspekte in den Kontext der Handlung einzuordnen und sich ausreichend zu distanzieren. Ruhige Passagen, hoffnungsvolle Momente und die positive Grundhaltung bieten ihnen jederzeit genügend Entlastung. Zwar richtet sich der Film in seiner ganzen Thematik und Gestaltung an ein erwachsenes Publikum, doch eine beeinträchtigende Wirkung ist für Kinder ab 6 Jahren nicht zu befürchten.
FSK ab 6 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Louis-Julien Petit |
Darsteller: | Audrey Lamy |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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