Dunkel, fast Nacht
PL 2019
113 min 36 sek
Camino Filmverleih GmbH, Stuttgart
Drama über eine Reporterin, die nach vielen Jahren in ihre Heimatstadt zurückkehrt, um dort über das Verschwinden mehrerer Kinder zu berichten. Bei ihren Recherchen stößt sie auf weit zurückliegende Tragödien – und Verbindungen zu ihrer eigenen Geschichte. Das komplexe Geschehen ist verschachtelt, mit einigen Rückblenden erzählt und entfaltet in düsteren Bildern eine beklemmende Atmosphäre. Einzelne Darstellungen von Sex und Gewalt können aufgrund ihrer emotionalen Intensität Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren überfordern. 16-Jährige sind aber aufgrund ihrer Entwicklung und ihrer Medienerfahrung in der Lage, diese Motive zu verarbeiten. Das teilweise historische, fern ihres Alltags angesiedelte Setting des Films ermöglicht ihnen die Distanzierung vom Geschehen, zudem sind sie bereits in der Lage, die oft symbolhafte und metaphernreiche Bildsprache des Films zu entschlüsseln und ihn eigenständig zu reflektieren. Eine Beeinträchtigung ist für 16-Jährige nicht anzunehmen.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Boris Lankosz |
Darsteller: | Rafal Mackowiak, Modest Rucinski |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen