47 Meters Down: Uncaged
USA 2019
87 min 37 sek
Concorde Filmverleih GmbH, Grünwald
47 Meters Down: Uncaged
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Die Mischung aus Abenteuer- und Horrorfilm erzählt von zwei Halbschwestern, die mit zwei Freundinnen in Mexiko auf Tauchgang in eine versunkene Mayastadt gehen – und in diesem Unterwasserlabyrinth ins Visier von gefräßigen Haien geraten. Der Film spielt in weiten Teilen unter Wasser und erzeugt eine beklemmende, klaustrophobische Atmosphäre. Zwar birgt er nur wenige grausame Bilder, doch die anhaltende Spannung und einige Schreckmomente können Kinder unter 12 Jahren überfordern. 12-Jährige dagegen sind auf der Basis ihrer Medienerfahrung bereits in der Lage, sich von dem Geschehen zu distanzieren. Sie können die typischen, bisweilen realitätsfernen Genrewendungen entschlüsseln, und die starken, zur Identifikation einladenden Protagonistinnen geben ihnen zudem genug emotionalen Halt, den Film bis zum erleichternden Ende zu verarbeiten. Eine Beeinträchtigung ist für 12-Jährige nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Johannes Roberts |
Drehbuch: | Johannes Roberts |
Darsteller: | Sophie Nélisse |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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