Systemsprenger
D 2019
125 min 0 sek
Port au Prince Pictures GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Sozialdrama über ein neunjähriges Mädchen namens Benni, das wegen seiner Wutanfälle und seines Sozialverhaltens aus jeder Wohneinrichtung und Pflegefamilie verwiesen wird. Einem Anti-Gewalt-Trainer gelingt es schließlich, ihr Vertrauen zu gewinnen. Dabei verliert er bisweilen die nötige Distanz. Der Film ist in einem realistischen, stellenweise fast dokumentarisch wirkenden Stil inszeniert. Es gibt mehrere Szenen, in denen das Mädchen Ablehnung durch die Mutter erfährt; einmal wird Benni von deren Partner misshandelt. Zudem enthält der Film eine Vielzahl an Szenen, in denen Bennis Wut sich gegen Gegenstände, sich selbst und gegen andere Kinder richtet. Diese Szenen sind emotional sehr intensiv, aber Zuschauer ab 12 Jahren sind durch ihren kognitiven Entwicklungsstand fähig, sie im Kontext der Geschichte zu sehen und eine angemessene Distanz zu wahren. Sie können die Konflikte nachvollziehen, das Verhalten angemessen einordnen und es kritisch hinterfragen. Eine beeinträchtigende oder nachhaltig irritierende Wirkung ist nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Nora Fingscheidt |
Drehbuch: | Nora Fingscheidt |
Darsteller: | Helena Zengel, Albrecht Schuch |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen