Ad Astra - Zu den Sternen
USA 2019
123 min 17 sek
Twentieth Century Fox of Germany GmbH, Frankfurt/Main
Ad Astra - Zu den Sternen
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
In der nahen Zukunft spielendes Science-Fiction-Drama: Als elektromagnetische Stürme die Erde bedrohen, wird der Astronaut Roy McBride beauftragt, in die Tiefen des Weltalls vorzustoßen, um seinen verschollenen Vater zu finden, der ebenfalls Astronaut war – denn man vermutet, dass er etwas mit den bedrohlichen Energiewellen zu tun haben könnte. Der Film ist sehr bildgewaltig, aber die Geschichte wird in einem ruhigen Tonfall erzählt. Vereinzelt gibt es Kampfszenen, in denen die Gewalt jedoch negativ auch mit Opfern dargestellt und nicht reißerisch ausgespielt wird. Zudem sind diese Szenen nicht prägend für die Grundstimmung. Im Vordergrund steht die Vater-Sohn-Beziehung. Die wenigen gewalthaltigen Szenen bewegen sich in einem Rahmen, der diese Altersgruppe nicht beeinträchtigt. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können dem Film dadurch ohne Überforderung folgen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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